LKW-Abschleppung in Deutschland und Österreich: Welche Angaben braucht der Disponent?
Nach einem Unfall oder einer Panne kann eine Abschleppung erforderlich sein, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Ist der LKW umgekippt, festgefahren, von der Fahrbahn abgekommen oder steht er auf weichem Untergrund, kann eine Schwerlastbergung erforderlich sein – also eine Bergung mit anschließendem Abtransport. Für die Organisation der Hilfe benötigt der Disponent Angaben zum Fahrzeug, zur Ladung und zu den Bedingungen vor Ort.
1. Konfiguration und Gewicht klären
Erfassen Sie den genauen Typ: Solo-LKW, Sattelzugmaschine, Sattelzug, LKW mit Anhänger, Bus oder Sonderfahrzeug. Handelt es sich um ein Tankfahrzeug, ein Kühlfahrzeug, einen Autotransporter, einen Megatrailer, einen Tieflader oder eine andere besondere Konfiguration, geben Sie dies gesondert an.
Bei einem Gespann muss sofort geklärt werden, was mit jedem Teil geschehen soll. Folgende Punkte sind zu klären:
- Soll nur die Zugmaschine abgeschleppt werden?
- Muss der Anhänger oder Sattelauflieger separat bewegt werden?
- Muss das gesamte Gespann abgeschleppt werden?
- Soll eine andere Zugmaschine den Anhänger oder Auflieger übernehmen?
Ob das Gespann sicher getrennt werden kann und wie es bewegt werden soll, entscheidet ein Vertreter des ausführenden Fachbetriebs. Der Disponent des Transportunternehmens sollte vorab angeben, was mit der Zugmaschine und dem Anhänger beziehungsweise Auflieger geschehen soll.
Bei einem Gespann sind alle Einheiten mit ihren Kennzeichen anzugeben. Ist das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeugs oder der gesamten Kombination bekannt, erfassen Sie es ebenfalls. Das Gewicht muss nicht selbst berechnet oder geschätzt werden.
2. Fahr- und Rollfähigkeit klären
Für den Disponenten muss klar sein, ob das Fahrzeug aus eigener Kraft fahren kann und ob die Räder frei rollen können. Dazu sind beim Fahrer folgende Punkte zu klären:
- Kann es selbstständig fahren?
- Ist es noch manövrierfähig?
- Können die Räder frei rollen?
- Ist bekannt, ob Räder oder Bremsen blockiert sind, eine Achse beschädigt ist oder ein anderes Hindernis die Bewegung behindert?
Kann es nicht aus eigener Kraft fahren, bedeutet das nicht automatisch, dass es nicht rollfähig ist.
3. Beladung und Besonderheiten der Ladung klären
Klären Sie, ob das Fahrzeug leer oder beladen ist. Ist es beladen, muss angegeben werden, was transportiert wird. Klären Sie außerdem, ob es sich um Gefahrgut nach ADR handelt, eine Temperaturführung erforderlich ist, die Ladung verrutscht oder beschädigt ist oder Ladungsinhalt sichtbar austritt.
Kann aufgrund des Fahrzeugzustands eine Umladung, ein Weitertransport oder eine Zwischenlagerung der Ladung erforderlich werden, teilen Sie dies dem Disponenten mit. Ob solche Leistungen organisiert werden können, wird für den jeweiligen Fall gesondert bestätigt.
4. Zielort und Bedingungen vor Ort angeben
Geben Sie an, wohin das abzuschleppende Fahrzeug gebracht werden soll. Sollen Zugmaschine, Anhänger und Ladung an unterschiedliche Orte gebracht werden, geben Sie die jeweiligen Zielorte separat an.
Beschreiben Sie außerdem die Lage des Fahrzeugs. Geben Sie an, ob es sich in einem Graben, an einem Hang, auf weichem Untergrund oder im Wasser befindet, auf der Seite liegt oder nur eingeschränkt zugänglich ist. Teilen Sie außerdem bekannte Zufahrtsbeschränkungen mit und geben Sie an, ob die Polizei oder die zuständige Straßen- bzw. Autobahnmeisterei vor Ort ist.
So stellen Sie eine Nachricht für einen LKW-Abschleppdienst zusammen
Erfassen Sie:
- den genauen Standort;
- Fahrzeugtyp und Zusammensetzung des Gespanns;
- die Kennzeichen;
- das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeugs oder der gesamten Kombination, sofern bekannt;
- den kurzen Grund für die erforderliche Abschleppung;
- ob es beladen oder leer ist;
- die Art des Ladeguts und, falls relevant, ob es sich um Gefahrgut nach ADR handelt, eine Temperaturführung erforderlich ist oder eine Ladungsverschiebung oder Beschädigung vorliegt;
- ob es aus eigener Kraft fahren, manövrieren und rollen kann;
- was abgeschleppt werden soll – Zugmaschine, Anhänger, Sattelauflieger oder das gesamte Gespann;
- ob für Anhänger, Auflieger oder Ladegut eine separate Lösung erforderlich ist;
- was mit dem Anhänger oder Auflieger geschehen soll;
- ob eine Umladung, ein Weitertransport oder eine Zwischenlagerung der Ladung erforderlich ist;
- die jeweiligen Zielorte für das Fahrzeug, den Anhänger und die Ladung, falls sie unterschiedlich sind;
- die Lage des Fahrzeugs und die Zugangsbeschränkungen;
- Fotos oder Videos der Situation, sofern verfügbar und sicher aufzunehmen;
- die Kontaktdaten des Fahrers und, falls abweichend, der verantwortlichen Ansprechperson;
- ob die Polizei oder die Straßen- bzw. Autobahnmeisterei vor Ort ist.
Welche Fehler erschweren die Organisation einer Abschleppung?
- Nur das Gewicht der Zugmaschine angeben, obwohl das gesamte Gespann abgeschleppt werden soll. Bei einem Gespann müssen die Angaben genau zu der Konfiguration passen, die tatsächlich bewegt werden soll.
- Aktuellen Standort und Zielort nicht getrennt angeben. Der Disponent muss eindeutig wissen, wo sich das Fahrzeug derzeit befindet und wohin es gebracht werden soll.
- Nur die defekte Zugmaschine angeben. Befindet sie sich in einem Gespann, muss sofort geklärt werden, was mit Anhänger oder Auflieger und der Ladung geschehen soll.
Kontakt für LKW-Abschleppungen
WhatsApp MT onroad: +49 977 5376 9999. Senden Sie die vorbereiteten Angaben in einer einzigen Nachricht an MT onroad zur weiteren Organisation der LKW-Abschleppung.
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